Überprüfung Pflichtendelegation

Jeder Unternehmer hat die Pflicht, die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen im Betrieb zu gewährleisten (§ 130 OWiG).

Dies erfolgt in der Regel durch die Delegation dieser gesetzlichen Pflichten auf Führungskräfte und Beauftragte. In der betrieblichen Praxis ist das Zusammenspiel von Linienverantwortlichen (Geschäftsbereichsleiter, Produktionsleiter, Standortleiter) sowie von Stabsbeauftragten (Beauftragte) in der Regel eine komplexe Aufgabe. Ist diese Pflichtendelegation nicht vollständig oder rechtssicher geregelt, verbleiben Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung.  

Unsere Consulter überprüfen die unternehmensinternen Delegationsrichtlinien und passen diese bei Bedarf entsprechend an.