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Überprüfung Pflichtendelegation

Jeder Unternehmer hat die Pflicht, die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen im Betrieb zu gewährleisten (§ 130 OWiG).

Dies erfolgt in der Regel durch die Delegation dieser gesetzlichen Pflichten auf Führungskräfte und Beauftragte. In der betrieblichen Praxis ist das Zusammenspiel von Linienverantwortlichen (Geschäftsbereichsleiter, Produktionsleiter, Standortleiter) sowie von Stabsbeauftragten (Beauftragte) in der Regel eine komplexe Aufgabe. Ist diese Pflichtendelegation nicht vollständig oder rechtssicher geregelt, verbleiben Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung.  

Unsere Consulter überprüfen die unternehmensinternen Delegationsrichtlinien und passen diese bei Bedarf entsprechend an. Das Zusammenwirken von Führungskräften und Beauftragten im Unternehmen stellen wir mit AKV-Matrizen dar, um eine lückenlose Pflichtendelegation in Ihrer Unternehmensorganisation zu gewährleisten.

Der Haufe Vorschriftenmanager kann als Ergänzung eingesetzt werden. Dieser stellt die aktuellen Rechtsvorschriften des Umwelt- und Arbeitsschutzes bereit, um sicherzustellen, dass in Ihrem Unternehmen die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen und die sich daraus ergebenden Pflichten bekannt sind und beachtet werden können.

equeo CompCor GmbH
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