
Externer Geldwäschebeauftragter
Das Gesetz zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung wurde durch die 3. EU- Direktive verschärft. Neue Adressaten sind nun auch „Personen, die gewerblich mit Gütern handeln“ (insbesondere Autohändler, Juweliere, Kunsthändler, Immobilienvermittler).
equeo CompCor übernimmt die Funktion des externen Geldwäschebeauftragten für die Kunden (z.B. Autohäuser, Juweliere).
Die Kunden nutzen ein IT-Tool zur Abwicklung der Pflichten (Identifizierung, Prüfung verdächtiger Geschäftsvorfälle) und konkrete fachliche Beratung in Zweifelsfragen.
equeo CompCor übernimmt:
- die Gefährdungsanalyse (aufgrund Standardanalyse + Befragung ausgewählter Kunden vor Ort),
- Recherchen in den internationalen Datenbanken (World-Check),
- die Verdachtsmeldungen an die FIU, d.h. führt Vorprüfungen von "verdächtigen Geschäftsvorfällen" durch und meldet im Verdachtsfall,
- die Aktualisierung der Indikatoren und Standards,
- die Koordination des Erfahrungsaustausches, ggf. von Warnmeldungen neuer Modus Operandi,
- das Mitarbeitertraining entweder in Workshops (Präsenztraining) oder durch e-Learning und kleinere Trainingsformate.