Externer Geldwäschebeauftragter

Das Gesetz zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung wurde in den letzten Jahren mehrfach verschärft. Weitere Adressaten sind auch „Personen, die gewerblich mit Gütern handeln“ (insbesondere Autohändler, Juweliere, Kunsthändler, Immobilienvermittler).

equeo CompCor übernimmt die Funktion des externen Geldwäschebeauftragten für die Kunden außerhalb des Finanzbereichs (z.B. Autohäuser, Juweliere).


equeo CompCor übernimmt:

  • die Gefährdungsanalyse (aufgrund Standardanalyse + Befragung ausgewählter Kunden vor Ort),
  • Recherchen in internationalen Datenbanken(,
  • die Verdachtsmeldungen an die FIU, d.h. führt Vorprüfungen von "verdächtigen Geschäftsvorfällen" durch und meldet im Verdachtsfall,
  • die Aktualisierung der Indikatoren und Standards,
  • die Koordination des Erfahrungsaustausches, ggf. von Warnmeldungen neuer Modus Operandi,
  • das Mitarbeitertraining entweder in Workshops (Präsenztraining) oder durch e-Learning und kleinere Trainingsformate.