Neues Geldwäschegesetz bringt verschärfte Anforderungen an Compliance-Organisation

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für ein novelliertes nationales Geldwäschegesetz veröffentlicht, das die Änderungen der Vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie in der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung in Deutschland umsetzen soll. Die EU hatte davor im letzten Sommer die Richtlinie ergänzt. Bereits zum Jahresbeginn 2016 hatte die EU auf die Pariser Terroranschläge reagiert und in einem Aktionsplan eine Reihe von Zielen und Maßnahmen beschlossen. Dazu zählte auch, die Umsetzung der EU-Richtlinie in ein nationales Geldwäschegesetz vorzuziehen, das nun bereits bis zum Sommer 2017 in Kraft treten könnte. 

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