Hinweisgeberschutzgesetz soll am Freitag, 16.12.2022 verabschiedet werden

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll nun am morgigen Freitag, 16.12.2022, um 09.00 Uhr in dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Falls Sie Interesse haben, können Sie die Debatte ab 09.00 Uhr im Parlamentsfernsehen live verfolgen, siehe www.bundestag.de
 

Wir werden den finalen Text entsprechend auswerten und (falls erforderlich) Anpassungen an den Informationstexten unseres Hinweisgebersystems vornehmen.
 

Es sollen folgende Änderungen des bisher vorliegenden Gesetzesentwurfs morgen beschlossen werden:

Auszug aus BT-Drs. 20/4909:

Durch die im Rechtsausschuss vorgenommenen Änderungen soll unter anderem vorgesehen werden, dass interne wie externe Meldestellen auch anonym eingehende Hinweise zu bearbeiten sowie Meldekanäle vorzuhalten haben, die eine anonyme Kontaktaufnahme und eine für die hinweisgebende Person anonyme Kommunikation ermöglichen. Ferner sollen verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gemeldet werden können.

 

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