COVID-19-Meldeformulare und -Richtlinie
Das Corona-Virus breitet sich weiter aus und Sie als Unternehmen wollen Ihre Mitarbeiter und sich schützen.
Wenn Sie als Unternehmen Informationen bei Mitarbeitern oder Besuchern abfragen wollen, um erkennen zu können, ob jemand infiziert ist, werden sowohl Fragen des Arbeitsrechtes als auch des Datenschutzes berührt. Letztendlich geht es hier um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, für die besondere gesetzliche Regelungen zu beachten sind.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) haben am 13. März 2020 eine Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Arbeitgeber und Dienstherren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie veröffentlicht.
Grundsätzlich sind für Sie als Unternehmen verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich, personenbezogene Daten können entsprechend erhoben und verarbeitet werden.
Auf Basis des geltenden Arbeitsrechtes und der aktuellen datenschutzrechtlichen Information der DSK haben wir für unsere Mandanten folgende Entwürfe erstellt:
- Unternehmens-Richtlinie zum Umgang mit der Corona-Pandemie (PRINT)
- Meldeformular für Mitarbeiter (PRINT oder WEB)
- Meldeformular für Besucher und Gäste (PRINT oder WEB)
Die Meldeformulare setzen die Weisungen der Unternehmens-Richtlinie um, so dass bei einer Anpassung der Richtlinie ggf. auch die Formulare an Ihr Unternehmen angepasst werden müssen, da es sich hierbei um Mustervorschläge handelt. Einzelne Inhalte der Richtlinie (z.B. Messung der Körpertemperatur bei Besuchern) liegen in der Entscheidungshoheit des Unternehmens.
Die Richtlinie können wir Ihnen als Printfassung (PDF) zur Verfügung stellen, die beiden Formulare als Printfassung oder Webformulare.