Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht: Das Gesetz tritt gem. Art. 10 HinSchG am 02. Juli 2023 in Kraft

Heute wurde das Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht: Das Gesetz tritt gem. Art. 10 HinSchG am 02. Juli 2023 in Kraft. Die Bußgeldbestimmung für Unternehmen, die keine interne Meldestelle einrichten, tritt am 01.12.2023 in Kraft (§ 42 HinSchG).

Hier gelangen Sie zur Microsite zum CompCustos Hinweisgebersystem.

zurück