Frankreich verpflichtet Unternehmen zur aktiven Korruptionsvermeidung

Ab 1. Juni 2017 sind in Frankreich tätige Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, ein Anti-Korruptions-Compliance Management System einzuführen.

Wer von dieser Gesetzesänderung betroffen ist, welche Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung zu treffen sind und weitere Details können Sie hier nachlesen.

 

zurück