Frankreich verpflichtet Unternehmen zur aktiven Korruptionsvermeidung
Ab 1. Juni 2017 sind in Frankreich tätige Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, ein Anti-Korruptions-Compliance Management System einzuführen.
Wer von dieser Gesetzesänderung betroffen ist, welche Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung zu treffen sind und weitere Details können Sie hier nachlesen.