Einladung zum Online - Seminar Hinweisgeberschutzgesetz
Wir laden Sie herzlich ein zu unserem kostenfreien Online-Seminar am 12.12.2023 um 10:00Uhr:
Hinweisgeberschutzgesetz:
Das Gesetz ist seit Dezember 2023 auch für kleinere Unternehmen anzuwenden. Was ist nun zu tun?
Das Hinweisgeberschutzgesetzt ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Seit Dezember 2023 ist es auch für kleinere Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten anzuwenden.
Die Bundesländer bereiten aktuell entsprechende Landesgesetze vor, mit denen das Hinweisgeberschutzgesetz auch auf Kommunen und Behörden ausgedehnt werden wird.
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten die Einrichtung einer „internen Meldestelle“ vor, die so sicher konzipiert, eingerichtet und betrieben werden muss, dass die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt und nicht-befugten Mitarbeitern der Zugriff darauf verwehrt wird.
Wir möchten Ihnen in diesem Online-Seminar vorstellen und diskutieren:
- Was sind die wesentlichen Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes?
- Welche Anforderungen werden an die „interne Meldestelle“ gestellt?
- Wie kann dies angemessen und kostengünstig umgesetzt werden?
- Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen sind zu beachten?
- Wie gehe ich mit Hinweisen um?
- Welche Anforderungen werden an die hinweisbearbeitenden Personen gestellt?
- Wie funktioniert ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem?
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie jetzt eine E-Mail und melden sich an, wir lassen Ihnen rechtzeitig die Einwahldaten zukommen.