Noch vor der Weihnachtspause hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet.
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sowie Behörden und Kommunen die Einrichtung einer „internen Meldestelle“ vor, die so sicher konzipiert, eingerichtet und betrieben werden muss, dass die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt und nicht-befugten Mitarbeitern der Zugriff darauf verwehrt wird.
Wir möchten Ihnen in diesem Online-Seminar vorstellen und diskutieren:
- Was sind die wesentlichen Inhalte des kommenden deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes?
- Welche Anforderungen werden an die „interne Meldestelle“ gestellt und wie kann dies angemessen und kostengünstig umgesetzt werden?
- Welche Anforderungen muss ein „Hinweisgeberverfahren“ erfüllen?
- Wie funktioniert ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem?
- Wie gehe ich mit Hinweisen um?
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie jetzt eine E-Mail und melden sich an, wir lassen Ihnen rechtzeitig die Einwahldaten zukommen.