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Das Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz

Durch das neue „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)“ werden deutsche Unternehmen verpflichtet, dass grundlegende Standards bei Menschenrechten und Umweltschutz bei ihren Zulieferern eingehalten werden. Das Gesetz muss ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter angewandt werden, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter.
 

Karl Wuerz und Ann-Kathrin Birker haben sich mit den Regelungen und Anforderungen dieses Gesetzes beschäftigt und sich der Frage gestellt, wie die Umsetzungen in der Praxis aussehen könnte.
 

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